Nachfolgend haben wir euch die aktuellen Informationen zur Änderung der Spielordnung zusammengefasst.
DHB
DHB-Spielordnung 210516 mit Aenderungshinweisen
Westdeutscher Handballverband
Der Westdeutsche Handballverband hat weitere Informationen zu den Änderungen der Spielordnung SpO/DHB im Bereich der Spielberechtigungen zum 1. Juli 2016 erstellt, insbesondere zum:
- § 15 SpO Zweitspielrecht
- § 19 Doppelspielrecht von Jugendspielern
- § 19 a Zweifachspielrecht für Jugendspieler der Altersklassen A – C
- § 19b Gastspielrecht für Jugendspieler
- § 23 Vereinswechsel, Spielausweisverfahren
- § 26 Dauer der Wartefrist
- § 69 Ausleihe von Spielern / § 70 Zweifachspielrecht
http://www.westdeutscher-handball-verband.de/seite/216979/passstelle.htm
Abweichung Spielbetrieb HV Westfalen
In Abweichung der Bestimmungen des § 55 Abs. 3 der ab 01. Juli 2016 gültigen DHB-Spielordnung gelten innerhalb des HV Westfalen für Spieler in einer Erwachsenenmannschaft der vier höchsten Spielklassen an Meisterschaftsspielen die Bestimmungen des § 55 Abs. 1 der SpO. Diese Spieler können also an Meisterschaftsspielen unterhalb der vierthöchsten Spielklasse erst wieder teilnehmen, wenn sie sich nach den Bestimmungen des § 55 Abs. 1 SpO freigespielt haben. Der uneingeschränkte Einsatz von Spielern nach § 55 Abs. 3 der DHB-SpO in Erwachsenenmannschaften der vier höchsten Spielklassen bleibt hiervon unberührt.