Den HV  Landestrainer Zsolt Homovics erreichen immer wieder Anfragen bzgl. der Zugehörigkeit zu Kreisauswahlmannschaften bei Vereinswechsel in einen anderen Kreis. Deshalb möchte der Verband hierzu die Sachlage nochmals erläutern, so dass auch innerhalb der Kreise diese Fragen beantwortet werden können.

Das Spielrecht in einer Auswahl liegt immer in der Untergliederung, in der auch das Vereinsspielrecht liegt. Davon gibt es keine Ausnahme.

Hinweis / Erläuterung (hierdurch ist möglicherweise in einigen Fällen eine Fehlinterpretation entstanden):

Bei der Ausspielung des Westfalenpokals nach altem Muster (Vorrunde im Februar und Finalrunde im Juni) hatten wir eine Ausnahme eingeführt. Dies war der Fall, wenn durch einen Vereinswechsel, der zwischen Vor- und Finalrunde (also zwischen Februar und Juni des jeweiligen Jahres) des Westfalenpokals lag, auch das Auswahlspielrecht wechselte. Hier wurde in jedem Einzelfall auf entsprechenden Antrag die Entscheidung getroffen.

Da der Westfalenpokal seit der Saison 16/17 in einer Veranstaltung an einem Wochenende gespielt wird und alle anderen Vergleichsmaßnahmen in einer Spielsaison abgewickelt werden, sind Ausnahmen nicht mehr notwendig.

Freundliche Grüße

Handballverband Westfalen e.V.

 

Carsten Korte

Vize-Präsident Jugend