C-Lizenzen sind vier Jahre gültig. B-Lizenzen sind drei Jahre gültig.

Für beide Lizenzstufen müssen innerhalb der Gültigkeitszeit 15 Fortbildungsstunden bei vom Verband oder dem DHB genehmigten Veranstaltungen absolviert werden. Im letzen Quartal der Gültigkeit können die Lizenzen beim Verband zur Verlängerung eingereicht werden (§ 5 und § 6 Trainerordnung).

Wird eine C- oder B- Trainer-Lizenz nicht verlängert, so ruht sie vom Zeitpunkt des Ablaufs der Gültigkeit längstens zwei Jahre. Werden in dieser Zeit 15 UE Fortbildungsstunden geleistet, so wird die Lizenz für drei bzw. vier Jahre, ab dem letzten Gültigkeitsdatum gerechnet, verlängert (§9 Trainerordnung).

Ruht die Lizenz länger als zwei Jahre, so ist es zwingend nötig, erneut 40 Ausbildungsstunden in der entsprechenden Lizenzstufe zu durchlaufen. Die Verlängerung wird dann vom letzten Ausbildungstag an für die entsprechende Zeit ausgesprochen (§ 10 Trainerordnung).