Nachfolgend haben wir euch die aktuellen Informationen zur Änderung der Spielordnung zusammengefasst.

DHB

DHB-Spielordnung 210516 mit Aenderungshinweisen

amtlicher Beschluss 210516

 

Westdeutscher Handballverband

Der Westdeutsche Handballverband hat weitere Informationen zu den Änderungen der Spielordnung SpO/DHB im Bereich der Spielberechtigungen zum 1. Juli 2016 erstellt, insbesondere zum:

  •  § 15 SpO Zweitspielrecht
  • § 19  Doppelspielrecht von Jugendspielern
  • § 19 a  Zweifachspielrecht für Jugendspieler der Altersklassen A – C
  • § 19b  Gastspielrecht für Jugendspieler
  • § 23  Vereinswechsel, Spielausweisverfahren
  • § 26  Dauer der Wartefrist
  • § 69  Ausleihe von Spielern / § 70 Zweifachspielrecht

WHV Informationen

http://www.westdeutscher-handball-verband.de/seite/216979/passstelle.htm

 

Abweichung Spielbetrieb HV Westfalen

In Abweichung der Bestimmungen des § 55 Abs. 3 der ab 01. Juli 2016 gültigen DHB-Spielordnung gelten innerhalb des HV Westfalen für Spieler in einer Erwachsenenmannschaft der vier höchsten Spielklassen an Meisterschaftsspielen die Bestimmungen des § 55 Abs. 1 der SpO. Diese Spieler können also an Meisterschaftsspielen unterhalb der vierthöchsten Spielklasse erst wieder teilnehmen, wenn sie sich nach den Bestimmungen des § 55 Abs. 1 SpO freigespielt haben. Der uneingeschränkte Einsatz von Spielern nach § 55 Abs. 3 der DHB-SpO in Erwachsenenmannschaften der vier höchsten Spielklassen bleibt hiervon unberührt.